Sonntag, 9. März 2025
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Das Erben eines Zweitwohnsitzes in Spanien kann kostspielig sein


Wer eine Immobilie in Spanien erbt, denkt vielleicht, dass er ein Traumgeschenk erhält. Doch die Realität kann anders aussehen. Sowohl in Spanien als auch in Belgien wird eine Erbschaftssteuer erhoben, was in einigen Fällen dazu führen kann, dass die Erben gezwungen sind, die Immobilie zu verkaufen. Wie genau funktioniert das? Und wie können Sie die Erbschaftssteuer optimieren?

Doppelte erbschaftssteuer: Spanien und Belgien

Wenn ein belgischer Einwohner verstirbt und Immobilien in Spanien hinterlässt, müssen die Erben zwei Steuersysteme berücksichtigen:

1. Erbschaftssteuer in Spanien

Spanien erhebt eine Erbschaftssteuer auf Immobilien, die sich auf seinem Staatsgebiet befinden. Die Steuersätze variieren je nach autonomer Region. Jede der siebzehn Regionen legt nicht nur die Höhe der Erbschaftssteuer fest, sondern auch eventuelle Befreiungen und deren Umfang. Dadurch kann die Erbschaftssteuer in einigen Regionen deutlich niedriger ausfallen als in anderen. Beispielsweise gewähren Andalusien, Madrid, Valencia, die Kanarischen Inseln und die Balearen erhebliche Steuererleichterungen, während andere Regionen, wie Murcia und Katalonien, höhere Sätze haben können.

2. Erbschaftssteuer in Belgien

In Belgien wird das gesamte weltweite Vermögen des Verstorbenen besteuert, einschließlich ausländischer Immobilien. Das bedeutet, dass spanisches Eigentum erneut der Erbschaftssteuer in Belgien unterliegt. Glücklicherweise kann die in Spanien gezahlte Erbschaftssteuer abgezogen werden, jedoch nur bis zu dem Betrag, der in Belgien für dasselbe Vermögen fällig wäre.

Wie kann die erbschaftssteuer optimiert werden?

Glücklicherweise gibt es Möglichkeiten, die Steuerlast in Regionen mit weniger vorteilhaften Erbschaftssteuern zu reduzieren:

1. Schenkung

  • Immobilien verschenken: In vielen spanischen Regionen sind Schenkungssteuern niedrig, insbesondere für direkte Erben (Kinder, Enkel, Ehepartner). In Andalusien, Murcia und Valencia gibt es Steuerbefreiungen von bis zu 99 %, wodurch die endgültige Schenkungssteuer nahezu null ist.
  • Achtung auf die Kapitalertragssteuer: Spanien erhebt eine Kapitalertragssteuer von 19 % auf die Wertsteigerung der Immobilie bei einer Schenkung. Wenn der Immobilienwert seit dem Kauf stark gestiegen ist, kann dies teuer werden. Daher ist eine frühzeitige Schenkung ratsam, wenn dieses Modell bevorzugt wird.

2. Miteigentum beim kauf

Durch den Miteigentumserwerb mit den Erben beim Kauf fällt nur ein Teil der Immobilie in den Nachlass, wodurch die Erbschaftssteuer erheblich reduziert wird.

3. Nießbrauch und bloßes eigentum: vorsicht geboten

In Spanien wird beim Tod des Nießbrauchers der Wert des Nießbrauchs besteuert. Dies unterscheidet sich von Belgien, wo der bloße Eigentümer automatisch das volle Eigentum ohne zusätzliche Steuer erhält. Dadurch ist die Nießbrauchsregelung in Spanien steuerlich weniger vorteilhaft als in Belgien.

Was passiert, wenn sie in Spanien wohnen?

Wenn der Verstorbene offiziell in Spanien wohnhaft war, gilt nur die spanische Erbschaftssteuer. Dies kann in Regionen mit niedriger Erbschaftssteuer vorteilhaft sein. Allerdings können weiterhin spanische Schenkungs- und Kapitalertragssteuern anfallen.

Fazit

Das Erben einer Immobilie in Spanien kann ein komplexer und kostspieliger Prozess sein. Die steuerlichen Auswirkungen variieren erheblich je nach Region, und die belgische Erbschaftssteuer kann die Belastung zusätzlich erhöhen. Daher ist es entscheidend, die Nachlassplanung frühzeitig zu überdenken, z. B. durch Schenkungen oder Miteigentum beim Kauf. Diese Strategien helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden und Erben vor übermäßigen Steuern zu schützen.

Haben Sie Fragen zur Erbschaftssteuer für spanische Immobilien? Kontaktieren Sie uns, um die beste Strategie für Ihre Situation zu entwickeln!